Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die von privaten Unternehmen und nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.

Das Angebot dieser Unternehmen beinhaltet eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt, der EUIPO oder der WIPO.

Der Angebotscharakter der Schreiben ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar und ergibt sich oft erst bei genauer Lektüre eines kleingedruckten Textes oder der teilweise rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sollten Schreiben mit Zahlungsaufforderungen für Schutzrechte daher immer genau prüfen.

Solche Angebotsschreiben entfalten für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.

Schutzrechte können nur durch Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes erlangt bzw. durch rechtzeitige Einzahlung der jeweiligen Verlängerungsgebühr verlängert werden.

Amtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Schutzrecht im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anfallen, sind ausschließlich auf das vom Deutschen Patent- und Markenamt benannte Konto einzuzahlen. Zur Höhe der Gebühren wird auf das pdf- Datei Kostenmerkblatt verwiesen.

Eine gesonderte Gebühr für die Veröffentlichung eines Schutzrechts im amtlichen Register wird vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht erhoben.

Insbesondere Schreiben der folgenden Unternehmen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt beauftragt sind, wurden uns seit 2013 zur Kenntnis gebracht. Inwiefern diese Unternehmen bis heute aktiv sind, ist uns nicht bekannt. Unternehmen, die uns in früheren Jahren gemeldet wurden, finden Sie in unserem Archiv.

  • DEPMA MARKEN und PATENTE AGENTUR
  • DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH
  • EPR – European Patent Trademark and Registration
  • European Central Register of Brands and Patents (Europäisches Zentralregister für Marken und Patente) *NEU
  • LORESI Datenbank
  • Patent & Trademark Bureau
  • Patente Agentur
  • Register der deutschen Marken (Internetadresse: www.schutzmarke.org) *NEU
  • Register des Gewerblichen Eigentums (Internetadresse: www.deutsche-erfindungen.org) *NEU
  • Zentrales Grundregister für Marken und Patente (hierzu Beispiele weiterer Namenszusätze: Verzeichnis von Warenzeichen/Register von Handelszeichen/Verzeichnis von Landesmarken/Verzeichnis von gewerblichen Eigentum/Katalog der Exklusivrechte/Liste der Firmenzeichen und Patentansprüche/Verzeichnis vorbehaltener Handelsnamen und Innovationen etc.)

Wenn Sie Zahlungsaufforderungen, Angebote oder Rechnungen in Bezug auf Ihr beim DPMA anhängiges Schutzrecht von Firmen erhalten, bei denen Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zahlungsaufforderung haben und die in oben stehender Liste nicht vermerkt sind, so senden Sie bitte eine E-Mail an den Kundenservice im DPMA mit einem Beispiel in der Anlage.

Inhaber von IR-Marken, die ein Schreiben erhalten haben, können sich direkt an die WIPO wenden, um zu überprüfen, ob es sich um ein offizielles Schreiben der WIPO handelt:

  • Bitte rufen Sie hierzu das Internationale Büro an (Telefon: +41 22 338 91 11) oder schreiben Sie eine E-Mail an: intreg.mail@wipo.int
  • Sie können sich für diese und alle anderen rechtlichen Fragen auch gerne an die Rechtsabteilung der Madrid Union wenden: madridlegal@wipo.int

Auch andere Patent- und Markenämter warnen auf ihren Seiten vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von ihnen stammen:

  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO),
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und
  • Europäische Patentamt (EPA).
  • Sowie zahlreiche nationale Patent- und Markenämter, wie beispielsweise das
    • Schweizer Patent- und Markenamt (Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum – IGE)
    • US-Patent- und Markenamt USPTO

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) sowie zahlreiche Industrie- und Handelskammern informieren umfassend über die hier beschriebene Vorgehensweise, die auch mit den Begriffen Registerschwindel oder Adressbuchangebote oder Formularfalle beschrieben wird.