7.6. Kann der Inhaber seine für mehrere Klassen eingetragene Unionsmarke teilen?
Ja. Anmeldungen oder Eintragungen können nicht nur als Resultat eines teilweisen Rechtsübergangs, sondern auch auf Wunsch des Anmelders oder Inhabers geteilt werden. Für den Antrag ist eine Gebühr von 250 EUR zu zahlen, andernfalls gilt er als nicht eingereicht. Für eine Unionsmarkenanmeldung (vor der Eintragung) kann er in einer der beiden Sprachen der Anmeldung eingereicht werden, [...]