Seit dem Beitritt der Europäischen Union (EU) zum Madrider Protokoll besteht eine Schnittstelle zwischen dem Unionsmarkensystem und dem sogenannten Madrider System. Es ist somit möglich, entweder eine internationale Anmeldung auf der Grundlage einer Unionsmarke einzureichen oder in der internationalen Anmeldung die EU zu benennen.