13.B.5. Wie läuft das Verfahren ab, wenn das EUIPO als Ursprungsamt eingesetzt wird?
Die internationale Anmeldung kann auf eine angemeldete oder eingetragene Unionsmarke gestützt werden. Sie muss vom Inhaber der Marke oder von dessen Vertreter direkt beim EUIPO eingereicht werden. Der Inhaber der Unionsmarke bzw. der Anmelder muss Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats sein oder eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung oder seinen Wohnsitz in [...]