Widerspruch kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung einer Unionsmarke eingelegt werden. Das amtliche Veröffentlichungsdatum ist das Datum, an dem die Anmeldung in Teil A1 des Blatts für Unionsmarken veröffentlicht wird. Der Widerspruch und die Widerspruchsgebühr von 320 EUR müssen innerhalb der genannten Frist beim Amt eingehen.