Der Benutzungsnachweis der Marke muss „Angaben über Ort, Zeit, Umfang und die Art der Benutzung der Widerspruchsmarke für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurden und auf denen der Widerspruch beruht“ enthalten. Solche Beweismittel können zum Beispiel Urkunden und Beweisstücke sein, wie Verpackungen, Etiketten, Preislisten, Kataloge, Rechnungen, Fotografien, Zeitungsanzeigen und schriftliche Erklärungen, die unter Eid oder an Eides statt abgegeben werden.