12.5. Besteht die Möglichkeit, die Benutzung einer erstreckten Unionsmarke in einem neuen Mitgliedstaat zu untersagen?
Ja, die Inhaber älterer einzelstaatlicher Rechte können (nur) die Benutzung von erstreckten Unionsmarken im Gebiet eines neuen Mitgliedstaates unter zwei Bedingungen untersagen: erstens dann, wenn die älteren Rechte in dem neuen Mitgliedstaat bereits vor dem Beitrittsdatum des jeweiligen Staates eingetragen, angemeldet oder erworben wurden, und zweitens unter der Voraussetzung, dass die älteren Rechte gutgläubig erworben [...]