Seit dem 1. Mai 2004, dem Datum des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei, seit dem 1. Januar 2007, dem Datum des Beitritts von Bulgarien und Rumänien, und seit dem 1. Juli 2013, dem Datum des Beitritts von Kroatien, wurden alle Unionsmarken, die gemäß der Unionsmarkenverordnung vor dem Beitrittsdatum eingetragen oder angemeldet wurden, auf das Gebiet dieser Mitgliedstaaten erstreckt, damit sie in der gesamten Europäischen Union dieselbe Wirkung haben.