Mediation ist ein Vermittlungsverfahren zwischen Parteien in einem Streitfall. Der Mediator tritt als ein neutraler Vermittler zwischen den Parteien auf und erleichtert eine Einigung zwischen diesen. Er ist nicht befugt, in einem Fall zu entscheiden, wenn die Mediation fehlschlägt. Die Parteien behalten die Kontrolle über den Ablauf des Verfahrens und dessen Ausgang. Sie sind zu einer Mediation nicht verpflichtet, sondern müssen freiwillig der Durchführung einer solchen zustimmen. Sie können sich jederzeit aus der Mediation zurückziehen. Des Weiteren kann den Parteien keine Streitbeilegungsvereinbarung auferlegt werden, sondern diese muss freiwillig zwischen diesen vereinbart werden. Die Mediation ist ein vertrauliches Verfahren.

Ein Schiedsverfahren ist ein Verfahren, bei dem das Gesetz von einem Schiedsrichter angewandt wird, um einen Streitfall zwischen den Parteien beizulegen. Die Entscheidung wird vom Schiedsrichter als dem Entscheidungsträger getroffen. Es handelt sich dabei um ein rechtsbasiertes Verfahren, während Mediation ein auf Interessen basierendes Verfahren ist. Während bei einem Schiedsverfahren nur das Recht berücksichtigt und angewandt wird, werden bei einer Mediation die weitergehenden Interessen der Parteien berücksichtigt (insbesondere die Geschäftsinteressen).