Es ist wichtig, dass die Unternehmer selbst an diesem Verfahren teilnehmen, da es nicht um rein juristische Fragen geht, sondern um Geschäftsinteressen. Da Mediation ein freiwilliger Prozess ist, kann sich jede der Parteien zu jedem Zeitpunkt daraus zurückziehen. Falls die Mediation zu einer Streitbeilegungsvereinbarung zwischen den Parteien führt, muss diese selbstverständlich von deren Anwälten auf normalem Wege verfasst werden. Aus diesem Grund kann es hilfreich sein, wenn zugelassene Vertreter die Unternehmer unterstützen, insbesondere in Bezug auf die Rechtsformulierung.