Das ursprünglich in die Anmeldung einer Unionsmarke aufgenommene Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen kann nicht erweitert, sondern nur beschränkt werden. Es ist daher nicht möglich, die ursprünglich eingereichte Anmeldung um Waren oder Klassen zu ergänzen. Sie können eine neue Anmeldung für dieselbe Marke mit den zusätzlichen Klassen einreichen.