Eine Unionsmarke wird durch Eintragung erworben. Die Anmeldung einer Unionsmarke berechtigt den Anmelder jedoch dazu, Widerspruch gegen spätere Markenanmeldungen einzulegen, die mit seiner Marke identisch oder ähnlich sind und sich auf identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen beziehen.

Zusätzlich kann eine Unionsmarkenanmeldung unter anderem Gegenstand eines Rechtsübergangs, eines dinglichen Rechts, Gegenstand von Zwangsvollstreckungen, von Insolvenzverfahren und von Lizenzen sein.