Das entsprechende Schreiben dient nur zu Informationszwecken und ist nicht so auszulegen, dass ein Konflikt tatsächlich vorliegt oder dass die betroffenen Marken, Waren und Dienstleistungen tatsächlich identisch oder ähnlich sind. Solche eine Auslegung ist nur durch eine endgültige Entscheidung in einem Widerspruchs- und Löschungsverfahren durch das EUIPO möglich. Der Zweck der Versendung des Schreibens besteht darin, die Inhaber auf die neue Anmeldung hinzuweisen, damit diese entscheiden können, ob ein tatsächlicher Konflikt mit der älteren Marke besteht, und anschließend entsprechende Maßnahmen ergreifen können.